St. Cyriaci-Kirchengemeinde Dorste


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Nachwahl in den Kirchenvorstand

Nach dem Ausscheiden von Annette Beushausen aus dem Kirchenvorstand hat der Kirchenkreisvorstand eine Nach-wahl angeordnet, da kein/e Ersatzkirchenvorsteher/in als Nachrücker/in vorhanden ist. Die Wahl findet am Sonntag, dem 19. April statt. Das Wahllokal im Gemeindehaus ist von 9 bis 16 Uhr geöffnet, allerdings nicht während des Gottesdienstes.

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Wählerliste kann vom 8. bis 22. Februar im Gemeindebüro während der Öffnungs-zeiten oder nach dem Gottesdienst eingesehen werden.

Die Gemeinde ist aufgefordert bis zum 2. März Wahlvorschläge beim Kirchenvorstand einzureichen. Dies kann formlos geschehen. Ein Wahlvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern unterschrieben ist. Er sollte die Anschriften enthalten und das Einverständnis des Vorgeschlagenen.

Der Kirchenvorstand




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